Lokale Umleitung für Ver­kehr von A6 nach Steffis­burg und Tempo 40 auf der Hilfs­brücke – Am 26. Sep­tem­ber 2019 wird die Ver­bin­dungs­rampe von der A6 auf den Zu­brin­ger Steffis­burg tags­über ge­sperrt. Grund da­für ist ein Be­lags­ein­bau. Der Ver­kehr wird lokal über den west­lichen Krei­sel des An­schlus­ses zu­rück zum Zu­brin­ger ge­leitet. Weiter­hin gilt auf der pro­vi­so­ri­schen Hilfs­brücke beim Glätti­müli­viadukt Tempo 40.
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A6 Rubigen – Spiez

Newsletter 25. September 2019

Lokale Umleitung für Ver­kehr von A6 nach Steffis­burg und Tempo 40 auf der Hilfs­brücke

Am 26. Sep­tem­ber 2019 wird die Ver­bin­dungs­rampe von der A6 auf den Zu­brin­ger Steffis­burg tags­über ge­sperrt. Grund da­für ist ein Be­lags­ein­bau. Der Ver­kehr wird lokal über den west­lichen Krei­sel des An­schlus­ses zu­rück zum Zu­brin­ger ge­leitet. Weiter­hin gilt auf der pro­vi­so­ri­schen Hilfs­brücke beim Glätti­müli­viadukt Tempo 40.

 Rampe beim Anschluss Thun-Nord
Bauarbeiten auf der Ver­bin­dungs­rampe Rich­tung Steffis­burg beim An­schluss Thun-Nord

Im Rahmen der Um­gestal­tung des A6-An­schlus­ses Thun-Nord wird die Ver­bin­dungs­rampe von der A6 aus Rich­tung Bern auf den Zu­brin­ger Steffis­burg auf­grund von Be­lags­ar­bei­ten ge­sperrt. Die Sper­rung fin­det tags­über am Don­ners­tag, 26. Sep­tem­ber 2019 ausser­halb der Stoss­zeiten zwi­schen 09.00 Uhr und 16.00 Uhr statt. Der Ver­kehr wird in die­ser Zeit lokal über den west­lichen Krei­sel des An­schlus­ses Thun-Nord auf den Zu­brin­ger Steffis­burg umgeleitet.

Diese Belags­arbeiten sind wit­te­rungs­ab­hän­gig und können allen­falls bei schlech­tem Wetter ver­scho­ben werden.

Tempo 40 auf Hilfs­brücke beim Glättimüli­viadukt

Beim Glättimüli­viadukt ist wäh­rend der In­stand­setzungs­arbeiten eine pro­vi­so­ri­sche Hilfs­brücke für den Ver­kehr in Fahrt­rich­tung Bern in Be­trieb. Sie bleibt bis im Som­mer 2020 be­stehen. Aus Sicher­heits­grün­den und zur Re­duk­tion von Lärm und Er­schüt­te­rungen wurde die Ge­schwin­dig­keit im Be­reich der Hilfs­brücke auf 40 km/h fest­ge­legt. Das Tempo­limit ist ent­sprechend si­gna­li­siert. Wir bit­ten um die Ein­hal­tung der Ge­schwin­dig­keits­begrenzung.

 
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